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Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung – Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit: Nachbesserungen erwünscht!

Wie der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten bvvp in einer Pressemitteilung berichtet, hat am 04.Februar 19 im Bundesministerium für Gesundheit eine Anhörung auch Fachebene stattgefunden, zu dem u.a. Berufs- und Fachverbände, VertreterInnen der Bundesärzte- und Bundespsychotherapeutenkammer, der Krankenkassen, der PatientInnen, der Ausbildungsinstitute und der PsychotherapeutInnen in Ausbildung geladen waren. Vorausgegangen war, dass am 03.01.19 der von der „neuen“ Regierung lang erwartete Gesetzentwurf zur Reform der Psychotherapeutenausbildung vorgelegt worden war. Die Verbände konnten hierzu bis zum 30.01.19 schriftlich Stellung nehmen. Viele Psychotherapeutenverbände/ Fachgesellschaften sind dem nachgekommen und haben schriftlich ihre Verbesserungswünsche und Änderungsvorschläge formuliert. Recht einhellig wurde der Vorschlag eines Modellstudienganges Psychopharmakologie abgelehnt. Ansonsten gab es z.T. recht heterogene Nachbesserungsvorschläge.
Wie der bvvp, vertreten durch Robin Siegel, von der Anhörung berichtet, wurde von den Vertretern der ärztlichen und psychiatrischen Berufs- und Fachverbände die Reform “mit Vehemenz abgelehnt“. Dies wohl mit dem „Hauptargument der Patientensicherheit“. R. Siegel ist demgegenüber der Ansicht, „dass die Vorschläge des BGM bezüglich der geplanten Ausbildungsstruktur in die richtige Richtung wiesen, aber dringende Nachbesserungen nötig seien“, v.a. hinsichtlich der Finanzierung der ambulanten Weiterbildung, um nicht nach den „heutigen prekären Ausbildungsbedingungen….neue prekäre Arbeitsverhältnisse in der ambulanten Weiterbildung…“ zu schaffen.
Der Weiterbestand des Wissenschaftlichen Beirats als wichtiges Bindeglied zwischen Ärzten und Psychotherapeuten wird vom bvvp begrüßt, andere Verbände betonen auch die so garantierte Sicherstellung von Wissenschaftlichkeit und Evidenzbasiertheit der Verfahren. Einige andere Verbände fordern jedoch wie die Humanistischen Verfahren ja schon seit längerem eine gerechtere, d.h. übergreifend fachkompetentere Besetzung.
Als Schwerpunktforderung hat der bvvp die „Grundausbildung in allen vier (! D.h. auch in Humanistischen Verfahren!) psychotherapeutischen Grundorientierungen und die Vermittlung von mindestens zwei wissenschaftlich anerkannten Verfahren in vertiefenden Praxisseminaren“ gefordert. Auch eine Verlängerung des Masterstudiums um ein praxisorientiertes Semester wird vorgeschlagen, „um alle notwendigen psychotherapeutischen Inhalte angemessen abzubilden“.
Desweiteren sollen angemessene Übergangsbedingungen für derzeit in Ausbildung befindliche Ausbildungsteilnehmer geschaffen werden sowie eine bessere Finanzierung der praktischen Tätgkeit bereits jetzt und „nicht erst in 10 Jahren“.

Wir warten auf Nachrichten aus dem BMG.

Annette Bruhn