Logo des DFP

AGHPT

Die Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT) ist der Zusammenschluss von 11 Verbänden die sechs humanistische Methoden vertreten: Das Psychodrama, die Körperpsychotherapie, die Gestaltpsychotherapie, die Gesprächspsychotherapie, die Transaktionsanalyse und die Logotherapie/Existenzanalyse.

Diese Verbände stellten gemeinsam 2012 einen Antrag an den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) damit die Humanistische Psychotherapie wissenschaftlich anerkannt wird. International sind vier Verfahren weit verbreitet: Psychodynamische Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Humanistische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie. Nach dem Psychotherapeutengesetz 1999 in Deutschland wurden nur die Psychodynamische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen. Damals hieß es, dass bald auch die anderen Verfahren anerkannt werden. 2000 hatte das Psychodrama einen Antrag an den WBP eingereicht, der abgeschmettert wurde. 2002 hatte der Antrag der Gesprächspsychotherapie laut WBP die „formalen Mindestkriterien notdürftig erfüllt“. 2008 wurde nach 8 Jahren Antragsprozedere die Systemische Psychotherapie wissenschaftlich anerkannt. Die berufsrechtliche Anerkennung, die durch den Gemeinsamen Bundesauschuss erteilt wird, ist noch nicht abgeschlossen, also können die Systemischen Psychotherapeuten noch keine Kassenzulassung erwerben.

Zu dem Antrag der Humanistischen Psychotherapie an den WBP gab es Unmengen an Briefwechseln und Nachfragen und im Herbst 2015 eine Anhörung, trotzdem verzögert der Wissenschaftliche Beirat das Antragsprozedere. Die Anforderungen, die der WBP verlangt, werden immer höher geschraubt, dabei haben die sogenannten anerkannten Verfahren diese Standards selber nicht erfüllen müssen. Da die AGHPT mehrfach wissenschaftliche Studien und Metaanalysen eingereicht hat, entsteht der Verdacht, dass es hier nicht um Wissenschaftlichkeit geht, nichtdestotrotz geht die AGHPT diesen Antragsweg weiter.

Das zweite ebenfalls sehr wichtige Ziel der AGHPT ist die Vertiefung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Identität der Humanistischen Methoden. Eine Kohäsion entsteht beispielsweise durch gemeinsame Kongresse. Der erste Kongress war 2012, der zweite 2014 und der dritte soll im September 2017 stattfinden.  Ebenfalls gibt es Veröffentlichungen und Artikel, sowie intensive Bemühungen der Humanistischen Methoden, ihre Ähnlichkeiten und Unterschiede kennenzulernen. Ein schönes Beispiel ist auf der AGHPT Homepage zu finden. Hier stellen prominente VertreterInnen die einzelnen Methoden in einem Interview vor. Dr. Jutta Fürst hat das Psychodrama dargestellt. Zwei Delegierte des DFP nehmen zweimal im Jahr in Berlin an den AGHPT Sitzungen teil und arbeiten an allen Projekten mit. Regelmäßig nach diesen Sitzungen erscheinen auf der DFP Homepage Artikel über den neusten Stand der Dinge und natürlich gibt den ständigen Informationsfluss zum DFP-Vorstand zur WBK und zu den Instituten.

Es lohnt sich immer wieder auf der AGHPT Homepage zu stöbern www.aghpt.de.

Weiterbildung Humanistische Psychotherapie

Neben der angestrebten Approbationsausbildung für Psychologen, Ärzte, Ki- und Ju-Psychotherapeuten konzipierte die AGHPT (Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie) das Curriculum einer Weiterbildung für die o.g. Psychotherapeuten sowie Heilpraktiker.

Mindeststandards einer Weiterbildung HPT

Zielgruppe:
Personen, die ohne bisherige Vorkenntnisse und Weiterbildung eine psychotherapeutische Weiterbildung absolvieren wollen (also keine Approbationsausbildung)

Zugangsvoraussetzungen

anerkannter Hochschulabschluss (z.B. Bachelor oder Master) in einem der folgenden Bereiche: Psychologie, Humanmedizin, Pädagogik, Theologie, Soziologie, Sozialwissenschaften, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und andere. Bei besonderer Eignung oder in besonderen Fällen können Personen aus anderen Berufsfeldern einen Antrag auf Zulassung stellen.
Die Anbieter von Weiterbildungen sind gehalten, die Kriterien und das Procedere ihres Auswahlprozesses für Sonderzulassungen transparent zu machen.
Praktische Tätigkeit im psychosozialen Bereich (ggf. auch erst während der WB)
Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der persönlichen Eignung
Vor Abschluss der WB hat eine Heilerlaubnis vorzuliegen (Arzt, PP, KJP, HP).

Bestandteile der Weiterbildung und Weiterbildungszeit

Umfang (gesamt: 1600 Stunden)
Theorie/Methodik Mind. 400 USt. (150 Grundlagen der HPT, 200 methodenspezifische Kenntnisse, 50 Kenntnisse anderer Methoden)
(Einzel- und/oder Gruppen-) Selbsterfahrung 120
Behandlungsstunden unter Supervision 320
Supervisionsstunden 80 (nach jeder 4. Behandlungsstunde)
Praktische Tätigkeit 400
Anzahl der zu dokumentierenden Fälle 5 (ohne Vorgabe der Länge)
Weiteres („freie Spitze“):

  • Aufnahmeverfahren
  • Selbststudium
  • Kollegiale Theorie (Peergroup)
  • Kollegiale Intervision (PG)
  • Tagungen, Fortbildungen – auch in anderen psychotherapeut. Methoden
  • Abschluss: mündliche/schriftliche

Prüfung, Kolloquium

280

Zugangsvoraussetzungen:

  • Hochschulabschluss
  • und praktische Tätigkeit zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit sowohl verhaltensgestörten als auch leidenden Personen (ggf. auch erst während der WB)
  • und Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der persönlichen Eignung gemäß der Zugangsvoraussetzungen eines der Mitgliedsverbände
  • Ausnahmeregelung: Bei besonderer Eignung oder in besonderen Fällen können Personen ohne Hochschulabschluss einen Antrag auf Zulassung stellen.
  • Mit Beginn der eigenständigen psychotherapeutischen Tätigkeit muss eine Heilerlaubnis vorliegen (Arzt, PP, KJP, HP).

Bedingungen für den Abschluss:

  • Abschluss aller oben beschriebenen Weiterbildungsbestandteile
  • Nachweis der Theoriekompetenz zu Grundlagen der humanistischen Theorie sowie methodenspezifischer Kenntnisse
  • Nachweis der Behandlungskompetenz durch Abschluss der Supervisionsphase

Die Art der Überprüfung (Kolloquium, Referat, schriftliche Prüfung) ist den Mitgliedsverbänden der AGHPT freigestellt. Die Verbände oder die durch diese akkreditierten Institute gewährleisten und testieren mit Ihren Bestätigungen die Einhaltung des Mindestumfangs der Weiterbildungsbestandteile sowie die Qualität der Theorie- und der Behandlungskompetenz der Kandidat*innen.

  • Die heilkundliche Behandlungserlaubnis muss geklärt sein. Die Weiterbildungskandidatinnen und –kandidaten sind darüber zu informieren.
  • Vorsorglich sollte das Weiterbildungsinstitut in seinen Verträgen mit Weiterbildungskandidat*innen und Weiterbildner*innen darauf hinweisen, dass Patient*innen von Weiterbildungskandidat*innen nur behandelt werden dürfen, wenn Weiterbildner*in und Supervisor*in im Besitz einer Heilkundeerlaubnis sind.

Titelbezeichnung:

Humanistische Psychotherapie

  • Die Mitgliederversammlung der AGHPT legt das Curriculum sowie die Mindeststandards der Weiterbildung fest. Die Mitgliedsverbände gewährleisten die Einhaltung der Standards im Rahmen ihrer Weiterbildungen. Der Vorstand der AGHPT trägt hinsichtlich der Zertifizierung die Letztverantwortung. Ihm obliegt die Beurteilung und Auslegung der curricularen Anforderungen auf der Grundlage der Mindeststandards. Die Überprüfung und Administration der von den Einzelpersonen eingereichten Anträge überträgt der Vorstand einer Zertifizierungskommission. Mit der Einreichung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Der Vorstand der AGHPT erteilt das Zertifikat.
  • Die Zertifizierungskommission wird alle drei Jahre von der MV der AGHPT gewählt.
  • Für die Weiterbildung gelten die (noch zu beschließenden) ethischen Richtlinien der AGHPT. Bis dahin gelten die Ethikrichtlinien der jeweiligen Methoden- bzw. Weiterbildungsverbände.

Weiterbildungsinhalte (Stand September 2017) im Detail

Weiterbildungsinhalte

Die 400 USt. theoretische Weiterbildung umfasst die curriculare Vermittlung der folgenden Inhalte:

I. Grundlagen der Humanistischen Psychotherapie (mindestens 150 Stunden):

  • Grundbegriffe der Humanistischen Psychotherapie
  • Allgemeine und spezielle Krankheits- und Störungslehre, Ätiologie und Pathogenese der Humanistischen Psychotherapie
  • Theorie und Praxis des Behandlungskonzepts der Humanistischen Psychotherapie, Aufbau und Gestaltung der psychotherapeutischen Beziehung, Verwirklichung der Grundprinzipien der Humanistischen Psychotherapie
  • Theorie und Praxis der Diagnostik, Anamnese, Indikationsstellung, Prognose des Behandlungsplans auf Grundlage der Humanistischen Psychotherapie
  • Indikations-, Prozess- und Veränderungsdiagnostik (Evaluation) sowie Dokumentation in der Humanistischen Psychotherapie

II. Theorie und Praxis einer spezifischen Methode (mindestens 200 Stunden):

  • Spezifische Weiterbildung in einer der humanistischen Methoden:
    Existenzanalyse/Logotherapie, Gesprächspsychotherapie/Personzentrierte Psychotherapie, Gestalttherapie, Körperpsychotherapie, Psychodrama, Transaktionsanalyse

III. Vertiefte Kenntnisse in weiteren humanistischen Methoden (mind. 50 Stunden)

  • ie Seminare müssen von anerkannten Weiterbildungsleitern der akkreditierten Institute der humanistischen Methoden (Existenzanalyse/Logotherapie, Gesprächspsychotherapie/Personzentrierte Psychotherapie, Gestalttherapie, Körperpsychotherapie, Psychodrama, Transaktionsanalyse) geleitet werden und ein psychotherapeutisches Thema zum Inhalt haben.

Die Mitgliederversammlung der AGHPT legt das Curriculum sowie die Mindeststandards der Weiterbildung fest. Die Mitgliedsverbände gewährleisten die Einhaltung der Standards im Rahmen ihrer Weiterbildungen. Die hier Lehrenden müssen durch die Verbände für Lehre, Selbsterfahrung und/oder Lehrsupervision ermächtigt sein. Der Vorstand der AGHPT trägt hinsichtlich der Zertifizierung die Letztverantwortung. Ihm obliegt die Beurteilung und Auslegung der curricularen Anforderungen auf der Grundlage der Mindeststandards. Die Überprüfung und Administration der von den Einzelpersonen eingereichten Anträge überträgt der Vorstand einer Zertifizierungskommission. Mit der Einreichung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Der Vorstand der AGHPT erteilt das Zertifikat.

Die Verbände bzw. Institute sollen zum Themenbereich „Grundlagen der HPT“ auf der Grundlage des Antrages an den WBP sowie des Buches „Humanistische Psychotherapie“ (hrsg. von Eberwein/Thielen, 2014) bzw. anderer Standardwerke zur HPT die Bezüge zwischen ihren Methoden bzw. zum Gesamtanliegen der HPT herstellen bzw. ergänzen, erweitern.

 

Übergangsregelung

Weiterbildungsseminare HPT
Zielgruppe:
Personen, die in den Verbänden der AGHPT bisher eine spezifische Methodenweiterbildung (siehe obige Aufzählung) absolviert und abgeschlossen haben, die in der Struktur und im Umfang mit den Mindeststandards der Weiterbildung HPT vergleichbar ist, und die ihre Weiterbildung auch als Weiterbildung in HPT erweitern und deklarieren wollen.

Anwendungsorientierte Vertiefungsseminare (mind. 66 Stunden)
I. Grundlagen der allgemeinen humanistischen Psychotherapie: 1 WE (18 UStd.)
II. Vertiefte Kenntnisse in anderen humanistischen Methoden: 3 WE (48 UStd.)
Hinweis: Max. 33 Std. können über die Teilnahme an AGHPT-Kongressen sowie Kongressen der Mitgliedsverbände anderer humanistischer Methoden angerechnet werden.

Das Weiterbildungscurriculum wurde am 18. September 2017 von der MV verabschiedet.
Die Vorarbeit oblag bis zur endgültigen Verabschiedung am 18.09.2017 der Kommission:
Aus-, Weiter- und Fortbildungskommission in der AGHPT:
Christoph Kolbe (Federführung), Birgit Wiesemüller, Ulla Fangauf