Qualifizierung zum Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG
Qualifizierung zum Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG
Beschreibung
Seit 1999 führen wir Qualifizierungen in NRW und Niedersachsen durch und haben inzwischen 40 Kurse durchgeführt und ca. 700 Teilnehmer*innen zertifiziert. Wir kooperieren mit staatlich anerkannten Bildungswerken in Köln, Münster, Düsseldorf, Bonn, Oberhausen, Bielefeld, Osnabrück.
Die Qualifizierung hat eine hohe Anerkennung an den Familiengerichten in NRW und Niedersachsen. Familienrichter*innen der örtlichen Amtsgerichte sind als Referent*innen in die Weiterbildung eingebunden.
Die Familiengerichte erwarten in der Regel eine Qualifizierung für die Übernahme der Verfahrensbeistandschaft. Mit der Änderung des FamFG zum 1.7.2021 gibt es die Vorgabe, dass Verfahrensbeistände „fachlich und persönlich“ geeignet sein müssen (§158 FamFG).. Unsere Weiterbildung erfüllt diese Qualitätsanforderung
Bisherige Teilnehmer*innen schätzen unser Ausbildungskonzept des Fallverstehens zur Erfassung der familiären Dynamiken und des kindlichen Erlebens.
Grundlegendes Ausbildungskonzept ist das „Fallverstehen“. Die Inhalte werden vor allem über Methoden des Psychodramas vermittelt, um einen konkreten, lebendigen und persönlichen Zugang zu den Themen und Aufgaben des Verfahrensbeistandes zu bekommen. Beziehungsnetzwerke und Verhaltensweisen lassen sich über szenische Darstellung anschauen und erfahrbar machen. Im Rollentausch lässt sich das kindliche Erleben erfassen. Es wird mit Fallbeispielen gearbeitet.
Leitung: Dipl. Päd. Clemens Lübbersmann, Supervisor DGSv, Psychodramatiker DFP, Verfahrensbeistand BVEB e.V. Berufsverband für Verfahrensbeistände Dipl. Päd. Elisabeth Wulff, Supervisorin DGSv, Psychodramatikerin DFP, Lehrkraft für Soziale Arbeit Universität Vechta
Weitere Informationen zu unseren nächsten Kursen in Köln (ab Juni 2023) und Münster (ab April 2024) finden Sie hier: https://www.institut-verfahrensbeistand.de/