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TSVG vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Auszug aus der gemeinsamen Presseerklärung des bvvp und DPtV

Berlin, 14. Januar 2019. In der heutigen öffentlichen Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu den Folgen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wurden die befürchteten Nachteile für betroffene Patienten nochmals dargelegt. In § 92, Abs. 6a Sozialgesetzbuch V (SGB V) [Entwurf] ist eine sog. gestufte und gesteuerte Versorgung für psychisch kranke Menschen vorgesehen. Das soll heißen, vor der eigentlichen Behandlung hat ein für die Behandlungssteuerung zuständiger Vertragsarzt oder psychologischer Psychotherapeut eine Begutachtung vorzunehmen. Damit würde erstmals der Direktzugang zum Behandler versperrt und eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Menschen aufgebaut. Außerdem würden damit psychisch kranke Personen diskriminiert. In keinem anderen medizinischen Bereich gibt es eine derartige Vorabbeurteilung. …

Vertreter der Psychotherapeutenverbände werden am Mittwoch, dem 16. Januar, 14.30 – 17.30 Uhr, Gelegenheit erhalten, auch bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages die Argumente für die Streichung des problematischen Passus und eigene Vorstellungen zur Verbesserung der Versorgung darzulegen.
Darüber hinaus signalisierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seinen Ausführungen weitere Gesprächsbereitschaft. Bereits am Donnerstag, dem 17. Januar 2019 soll die Diskussion zu einer besseren psychotherapeutischen Versorgung in einer Gesprächsrunde im Deutschen Bundestag fortgesetzt werden, zu der der Minister Vertreter von Berufs- und Fachverbänden, aber auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen geladen hat.“