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Stellungnahme zum „Regelungsentwurf zur Bereichsweiterbildungen in Psychotherapieverfahren“

Der DFP unterstützt als Mitglied der AGHPT die Stellungnahme  zur Bereichsweiterbildung der AGHPT, DGK, GwG, und DPGG vom 24.3.2022.

„Gemeinsame Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT), der Deutschen Gesellschaft für Körperpsychotherapie (DGK), der Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung (GwG), Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie (DPGG) und des „Berliner Bündnisses für psychische Gesundheit“ zur Bereichsweiterbildung (MWBO)

Stellungnahme zum „Regelungsentwurf zur Bereichsweiterbildungen in Psy- chotherapieverfahren“ der Kommission „Zusatzqualifizierung“ der BPtK

Wir können der Argumentation der Kommission grundsätzlich zustimmen, dass bei dem Erwerb der Kenntnisse und Kompetenzen in einem weiteren Bereich (Verfah- ren) sowohl Fertigkeiten aus der Weiterbildung in einem „Erstverfahren“ anerkannt werden sollen. Auch die Orientierung der Richtzahlen an der bisherigen MWBO ist für uns nachvollziehbar.

Wie die Kommission ebenfalls zu Recht feststellt, gibt es verfahrensübergreifende Elemente und Aspekte in allen Verfahren, auch in den Richtlinienverfahren, das wird auch von der Psychotherapieforschung belegt (s. Strauß, B., 2019, PTJ).

Wenn man bereits ein Erstverfahren erlernt hat, hat man sich bereits eine hohe Qua- lität an psychotherapeutischer Kompetenz angeeignet und kann sich in einer Weiter- bildung in einem Zweit- oder Drittverfahren auf die verfahrensspezifischen Elemente konzentrieren.

Die Weiterbildungszeit ist Lebenszeit, deshalb sollte sie so gestaltet werden, dass die Qualität hoch aber der Zeitrahmen angemessen ist. Der Umfang der Anforderungen sollte sich an der bisherigen MWBO orientieren, sie geben mit 240 Std. Theorie und den praktischen Anforderungen ein realistisches Maß vor.

Gesprächspsychotherapie

Bezüglich der Verfahren, in denen die Bereichsweiterbildung erfolgen soll, vertreten wir die Position, dass neben den Richtlinienverfahren auch die Gesprächspsychothe- rapie (GPT) vertreten sein sollte. Sie ist auch in der bisherigen MWBO vertreten und diejenigen Psychotherapeut*innen, die sich nach dem neuen PsychThG von 2020 approbiert haben, müssen die gleiche Chancen haben, sich in GPT weiterzubilden wie diejenigen, die nach dem PsychThG von 1999 approbiert wurden.

Wissenschaftlich begründete Verfahren

Darüber hinaus treten wir dafür ein, dass der Terminus „wissenschaftlich begründete Verfahren“ aus der Berliner Weiterbildungsordnung (WBO) in die Bereichsweiterbil- dung (MWBO) aufgenommen wird.
In der gültigen Berliner Weiterbildungsordnung heißt in „ § 2 Bereiche

Ein Bereich im Sinne dieser Weiterbildungsordnung ist
(1) ein nach §11 Psychotherapeutengesetz anerkanntes Psychotherapieverfahren

oder
(2) ein wissenschaftlich begründetes Verfahren oder…“

Mit der Aufnahme des Terminus „wissenschaftlich begründetes Verfahren“ in die Be- reichsweiterbildung wird die Möglichkeit geschaffen, dass sowohl innovative als auch international anerkannte Verfahren wie die Humanistische Psychotherapie zeitnah in sie Eingang finden können (s. auch Stellungnahme der AGHPT u.a. vom 17.1.22).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dipl.-Psych. Manfred Thielen

(AGHPT, Verantwortlicher für Berufspolitik; Vorstandsmitglied der DGK; Sprecher des Berliner Bündnisses für psychische Gesundheit)“

 

Mit herzlichen Dank an unsere Delegierte Anatoli Pimenidou für die Information und das Engagement.

Das Vorstandsteam