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„Politik für psychisch kranke Menschen“ – Bericht aus der Bundespsychotherapeutenkammer

Am 26.04.17 lud die BPTK die Psychotherapeutenverbände des GKII zur Diskussion nach Berlin ein. Unter dem Titel „Politik für psychisch kranke Menschen“ war ein abstract zur zukünftigen Marschrichtung in der Gesundheits- und Berufspolitik vorbereitet worden. Dr. Dietrich Munz von der BPTK erläuterte zwei aktuelle Eckpunkte, die auf dem 20. Deutschen Psychotherapeutentag am 12.05.17 diskutiert und abgestimmt werden sollen. Dies sind die anstehende Reform der Bedarfsplanung für niedergelassene Psychotherapeuten sowie die Novellierung der Aus- und Weiterbildung Psychotherapie.

Bezüglich der Bedarfsplanung zukünftiger Kassensitze für Psychotherapeuten setzt sich die BPTK für eine Neubestimmung von  „Überversorgung“ und für eine bundeseinheitliche Regelung des Stadt-Land-Verhältnisses in der Versorgung ein und versucht so, dem geplanten Abbau von Kassensitzen entgegen zu wirken. Diskutiert wurde von einigen Verbändevertretern u.a. die Situation der Suchttherapeuten, der Psychiatrisch-Psychotherapeutischen Ambulanzen sowie der Neuropsychologen im Speziellen. Die geplanten Kooperationen der Psychotherapeuten mit anderen Diensten wie z.B. Amtsärzten, Versicherungsträgern, Sozialpsychiatrischen Diensten oder Arbeitsämtern wurden kritisch hinterfragt, wobei das Mitspracherecht der Psychotherapeuten bei  Wiedereingliederungsmaßnahmen allgemein befürwortet wurde.

Zur Novellierung der Psychotherapieaus- und Weiterbildung wird das Bundesministerium für Gesundheit noch vor der Sommerpause tagen, es ist aber in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesentwurf mehr zu erwarten. Das hierfür einberufene „Projekt Transition“ wurde zuletzt in einem Treffen am 4.4.17 mit Vertretern der Psychotherapieverbände im Hinblick auf die berufs- und sozialrechtlichen Fragen  sowie ein Finanzierungsmodell vorgestellt.

Inhaltlich ist geplant, die Weiterbildung Psychotherapie zweistufig zu gestalten. Nach einem 11 Semester umfassenden Studium auf Masterniveau mit dem Abschluss eines Staatsexamens und einer Approbation soll sich eine 5 Jahre umfassende Weiterbildung in Psychotherapie anschließen, die von 2 Jahren stationär-psychotherapeutischer Tätigkeit, 2 Jahren ambulant-psychotherapeutischer Tätigkeit und einem Jahr praktischer Tätigkeit in anderen Einrichtungen (z.B. Jugendhilfebegleitet wird. Für die gesamte Aus- und   Weiterbildung wurden Mindeststandards ausgearbeitet.

Zur Finanzierung der Deckungslücken ist nun  ein „Pro Kopf“ -Fondsmodell angedacht, das bedarfsgerecht, qualitätssicher und v.a. steuerbar sein soll. Als Richtzahl wurde zugrunde gelegt, dass es pro Jahr 2500 auszubildende Psychotherapeuten geben wird.

Zu den Vorschlägen der BPTK sollen jetzt externe Expertisen eingeholt werden.

Frau Lubisch fügte in der Diskussion noch an, dass man sich für verbindliche Qualifikationen im Bereich Gruppenpsychotherapie (mit möglichst niedrigschwelligem Zugang), Traumatherapie und stationärer Therapie einsetzen wird.

Hier könnt Ihr das Papier der Bundespsychotherapeutenkammer: „Politik für psychisch kranke Menschen 2017 -2021 – Anregungen für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages“ als pdf-Datei herunterladen.