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„Der bvvp warnt – Kein Opt-out Verfahren für die elektronische Patient*innenakte“

Wir veröffentlichen an dieser Stelle die bvvp Pressemitteilung vom 10.08.2021

„Kein Opt-out-Verfahren für die elektronische Patient*innenakte

Der bvvp nimmt kritisch Stellung zum Gutachten des SVR

In seinem jüngsten Gutachten stellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung des Gesundheitswesens (SVR) die Grundsätze des Datenschutzes, wie Datensparsamkeit und Zweckbindung der verwendeten Daten in Frage, die eigentlich durch die Datenschutzgrundverordnung klar definiert und damit verbindlich sind. Gleichzeitig fordert der SVR auch ein sogenanntes Opt-out-Verfahren, bei dem für jede*n Bundesbürger*in eine elektronische Patient*innenakte (ePA) eingerichtet würde – es sei denn, er/sie widerspricht aktiv.

Unter dem beeindruckenden Titel des Gutachtens „Digitalisierung für Gesundheit. Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“ fordert der SVR auf, die Digitalisierung zügig voranzutreiben. Sie sei kein Selbstzweck, sondern müsse dem Wohl der Patient*innen dienen, und zwar dem aller aktuellen und zukünftigen. Dies sei in der Form der bisherigen Gestaltung der ePA nicht möglich. Aktuell nähmen Patient*innen die Rolle der Datenvermittlung selbst ein, indem die Akte voll in deren Besitz und in deren Hoheit stehe. Stattdessen bräuchte es eine sektorenübergreifende ePA, zu der alle Behandelnden Zugriff haben sollen, indem sie Informationen einsehen, speichern und verarbeiten können. Der SVR setzt sich für das Opt-out-Verfahren ein, bei dem die Daten vorbehaltslos gespeichert werden, sofern Patient*innen nicht aktiv widersprechen. Das Opt-in-Verfahren, bei dem Patient*innen vorher explizit schriftlich ihre Einwilligung zur Datenspeicherung geben müssen, sei nach Meinung des SVR viel zu kompliziert. Kurzum: Man wolle das Konzept des Datenschutzes ersetzen durch ein Konzept der aktiven Datennutzung und der Datensicherheit.

Das würde bedeuten, dass Patient*innen dann zwar Informationen noch aus der Akte heraushalten könnten, aber eine Löschung nach Eintragung wäre mit dem Opt-out-Verfahren nicht mehr möglich, lediglich eine sogenannte Verschattung, falls man bestimmte Dokumente vor einem*r Behandelnden verbergen möchte. Sollte das eintreten, wäre die Datenhoheit der Patient*innen an ihrer Akte erheblich geschmälert.

Der bvvp warnt

Das sensible und schützenswerte Vertrauensverhältnis zwischen Patient*innen und Behandelnden wird durch das Opt-out-Verfahren gefährdet, wenn unklar ist, ob Informationen, die Patient*innen ihren Behandelnden geben, grundsätzlich im Behandlungsraum bleiben, es sei denn, der/die Patient*in hat explizit in eine Weitergabe eingewilligt. Der bvvp schließt sich ausdrücklich der Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Ulrich Kelber an, der diverse Unstimmigkeiten mit dem Datenschutz in dem SVR-Gutachten sieht. Wer wirklich an das Wohl der Patientinnen und Patienten denke, könne nicht ernsthaft die Schwächung ihrer schützenden Grundrechte fordern.

Patient*innenrechte, Datenschutz und Datensicherheit sind zentral. „Die Patient*innen müssen jederzeit und an allen Stellen die alleinige Verfügungsgewalt über ihre Daten haben“, bekräftigt bvvp-Bundesvorsitzender Benedikt Waldherr. Nur so kann das Vertrauen in die Digitalisierung und die ePA bei den Betroffenen entstehen. Weder mit der Aufweichung dieser Rechte noch mit Druck und Sanktionierungen gegenüber den Praxen ist die Digitalisierung erfolgreich zu gestalten.

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten – kurz bvvp – ist der einzige Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich über 5.500 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psycho-therapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.

 

Für den bvvp
Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr
Vorsitzender des bvvp
Berlin, 10.08.2021

 

Anfragen und Interviewwünsche bitte an:
bvvp Bundesgeschäftsstelle
Frau Anja Manz – Leiterin Kommunikation
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Mobil +49 177 65 75 445
presse@bvvp.de

 

Für Interessierte der Link zum Gutachten:
https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021.pdf

 

bvvp e.V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten
Württembergische Straße 31, 10707 Berlin
Telefon: 030 88725954
Fax: 030 88725953
Mail: bvvp@bvvp.de
www.bvvp.de

Vertretungsberechtigte Vorstände:
Benedikt Waldherr, Ariadne Sartorius
Registergericht: Charlottenburg VR 33680 B
USt-IdNr. DE264467497″